Allgemeine Geschäftsbedingungen der Merulen
Diese Bedingungen regeln Planung, Bau und Pflege unserer Garten- und Teichprojekte. Fragen zu einzelnen Klauseln beantwortet unser Büro gern unter merulen@hotmail.com.
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge, die zwischen der Merulen Gartengestaltung, Dietmar-Hopp-Allee 16, 69190 Walldorf, und ihren Kunden zustande kommen. Sie gelten für Planungs-, Bau- und Pflegeleistungen im Garten- und Landschaftsbau sowie für Teichbau und Wasseranlagen.
Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Mündliche Nebenabreden halten wir schriftlich fest, damit später niemand raten muss, was besprochen wurde.
Angebote, Auftrag und Preise
Unsere Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot schriftlich oder per Mail bestätigen. Bei reinen Beratungsleistungen genügt die Bestätigung per Mail.
Alle Preise sind Nettopreise in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben gelten für die im Angebot genannte Fläche und Ausführung. Ändert sich der Untergrund während der Bauphase, etwa durch Fels oder alte Fundamente, informieren wir Sie vor der Ausführung und stimmen die zusätzliche Position ab. Ohne Ihre Zustimmung führen wir keine Nachtragsarbeiten aus.
- Anzahlung: 30 Prozent des Auftragswerts bei Auftragserteilung, bei größeren Projekten nach Bauabschnitt.
- Schlussrechnung: fällig innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme.
- Zahlungsverzug: Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Termine, Bauablauf und Abnahme
Genannte Termine sind Zieltermine. Verzögert sich die Ausführung durch Witterung, Lieferengpässe oder Umstände, die wir nicht beeinflussen können, verschiebt sich der Termin entsprechend. Wir informieren Sie dann frühzeitig, nicht erst am Tag des geplanten Beginns.
Der Kunde stellt den Zugang zum Grundstück, einen Wasseranschluss und einen Platz für Material während der Bauzeit. Nach Abschluss werden die Arbeiten gemeinsam abgenommen. Über die Abnahme erhalten Sie ein Protokoll, in dem offene Punkte mit Frist und Nachbesserung stehen. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung nach Ablauf von zwei Wochen als abgenommen.
Gewährleistung, Haftung und Pflanzgarantie
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Für Gehölze und Stauden übernehmen wir eine Nachkontrolle über zwei Jahre, sofern die Pflegehinweise beachtet wurden und die Bewässerung wie beschrieben betrieben wurde. Trockenschäden, die durch ausbleibende Bewässerung entstehen, fallen nicht darunter.
- Mängelanzeige: bitte unverzüglich nach Entdeckung, mit Foto und Beschreibung.
- Nachbesserung: wir erhalten Gelegenheit zur Nachbesserung, üblicherweise innerhalb von 14 Werktagen.
- Haftungsgrenze: bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf den Auftragswert.
Rücktritt, Stornierung und Schlussbestimmungen
Ein Rücktritt nach Auftragsbestätigung ist schriftlich zu erklären. Bereits erbrachte Planungsleistungen und Materialbeschaffungen werden abgerechnet, dazu eine Pauschale von fünf Prozent des Restwerts, wenn der Bau erst innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin abgesagt wird.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute ist das Amtsgericht Wiesloch. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag bestehen. Ansprechpartner für alle Fragen zu diesen Bedingungen ist unser Büro, erreichbar unter merulen@hotmail.com.